Gewaltverbot (Völkerrecht)

Das Gewaltverbot, das auch als allgemeines Gewaltverbot bezeichnet wird, ist im Völkerrecht der Grundsatz, nach dem die Anwendung von militärischer Gewalt zwischen Staaten untersagt ist.

Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen des Gewaltverbots

Rechtfertigungsgründe für die Anwendung von Gewalt

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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