Gewaltverbot (Völkerrecht)
Das Gewaltverbot, das auch als allgemeines Gewaltverbot bezeichnet wird, ist im Völkerrecht der Grundsatz, nach dem die Anwendung von militärischer Gewalt zwischen Staaten untersagt ist.
Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen des Gewaltverbots
Rechtfertigungsgründe für die Anwendung von Gewalt
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe