religiöse Erziehung (Recht)

religiöse Erziehung, Recht:

formende Einwirkung auf Kinder und Jugendliche durch Familie und Schule im Sinne des religiösen Bekenntnisses. Maßgebend ist in Deutschland das Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. 7. 1921. Danach hat das Kind ab dem 10. Lebensjahr das Recht, zu einem Religionswechsel angehört zu werden. Nach dem 12. Lebensjahr kann

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