Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge, umgangssprachlich auch Sorgerecht genannt, ist das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihre unmündigen Kinder zu sorgen, sie zu erziehen und sie rechtlich zu vertreten.

Die elterliche Sorge steht während der Ehe beiden Elternteilen gleichermaßen zu. Sie haben sie in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig. In Fragen der Ausbildung sind Neigung und Eignung des Kindes zu beachten.

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