Regierungsakt
Regierungs|akt, wenig klarer Begriff von Handlungen eines Verfassungsorgans (nicht notwendig der Regierung im organisatorischen Sinn), die angesichts ihres hochpolitischen Charakters keiner (vollen) gerichtlichen Kontrolle unterliegen sollen (gerichtsfreier Hoheitsakt). Vorbild sind die »actes de gouvernement« in Frankreich, aber auch die »political questions« im Verfassungsrecht der USA. Im Hinblick auf die
Informationen zum Artikel
Quellenangabe