gerichtsfreier Hoheitsakt
gerichtsfreier Hoheitsakt, ein Staatsakt, insbesondere ein Regierungsakt, der mangels rechtlicher Determiniertheit oder wegen seines hochpolitischen Charakters der gerichtlichen Kontrolle nicht unterworfen ist. Unter der Herrschaft des Grundgesetzes können gerichtsfreie Hoheitsakte im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Rechtsweggarantie in Artikel 19 IV GG und die ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit nicht mehr anerkannt werden;
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