Regelunterhalt
Regelunterhalt, gesetzlich Mindestunterhalt, der Mindestunterhalt eines Kindes.
Der Mindestunterhaltsbetrag, den ein minderjähriges Kind (gleichgültig ob ehelich oder nicht ehelich) von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, als Unterhalt verlangen kann (§ 1612 a BGB). Der Mindestunterhalt ist im Rahmen der Reform des Unterhaltsrechts, die am 1.1.2008 in Kraft getreten ist, neu geregelt worden.
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