Babyjahr (umgangssprachlich)
Babyjahr [ˈbeːbi-], umgangssprachlich
in der DDR für die Freistellung der Mutter von der Arbeit nach dem Wochenurlaub bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes, ab drittem Kind bis zum Ende des 18. Lebensmonats. Das Arbeitsverhältnis ruhte während dieser Zeit.
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