Reformatio in Peius (Prozessrecht)
Reformatio in Peius [lateinisch »Umgestaltung ins Schlimmere«], v. a. im Bereich des Verwaltungsrechts auch »Verböserung«.
1) Prozessrecht: die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung in höherer Instanz zum Nachteil des Anfechtenden (Rechtsmittelführers). Die rechtsstaatlichen Prozessordnungen enthalten im Grundsatz das Verbot der Reformatio in Peius (Verschlechterungsverbot). Im Zivilprozess darf das Urteil nicht zum Nachteil des Rechtsmittelführers abgeändert werden, außer wenn der Gegner seinerseits ein Rechtsmittel (z. B.
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