Reformatio in Peius (Prozessrecht)

Reformatio in Peius [lateinisch »Umgestaltung ins Schlimmere«], v. a. im Bereich des Verwaltungsrechts auch »Verböserung«.

1) Prozessrecht: die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung in höherer Instanz zum Nachteil des Anfechtenden (Rechtsmittelführers). Die rechtsstaatlichen Prozessordnungen enthalten im Grundsatz das Verbot der Reformatio in Peius (Verschlechterungsverbot). Im Zivilprozess darf das Urteil nicht zum Nachteil des Rechtsmittelführers abgeändert werden, außer wenn der Gegner seinerseits ein Rechtsmittel (z. B.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.