Juristenausbildung in Österreich und in der Schweiz
In Österreich schließt man das Studium der Rechtswissenschaft (Jus-Studium) in der Regel mit dem Magisterexamen ab. Danach folgt – wenn man einen der klassischen juristischen Berufe ergreifen will – eine entsprechende praktische Ausbildungsphase und eine Richteramts-, Rechtsanwalts- oder Notariatsprüfung. Die Richterbefähigung schließt dabei die Befähigung als Staatsanwalt ein. Anders
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Mitwirkende
Ralph Zade
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