Rechtsstaat
Der Rechtsstaat ist eine staatliche Organisationsform nach den Ideen der Freiheit und Rechtssicherheit.
Im Rechtsstaat herrschen Recht und Gesetz und nicht die Willkür bestimmter Personen. Das staatliche Handeln ist einerseits an das geltende Recht gebunden und wird durch unabhängige Gerichte kontrolliert. Beispielsweise kontrolliert in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesverfassungsgericht, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Andererseits ist die Staatstätigkeit darauf ausgerichtet,
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