Rachinbürgen
Rachinbürgen, Ratbürgen,
im altfränkischen Recht mit Pfändung und Vollstreckung beauftragte Gehilfen des Grafen sowie urteilende und das Urteil verkündende Schöffen. Bis zur Karolingerzeit schränkte sich ihr Tätigkeitsfeld auf die Urteilerfunktion ein.
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