Entscheidung (Recht)

Entscheidung, Recht:

im Europarecht zur Regelung eines Einzelfalls erlassener Rechtsakt des Rates der EU oder der Europäischen Kommission, der für denjenigen, an den er sich richtet, in allen Teilen verbindlich ist. Adressat einer Entscheidung können sowohl Einzelpersonen (natürliche und juristische Personen, und damit insbesondere auch Unternehmen) als auch Mitgliedsstaaten sein. Durch

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