Culmer Recht

Culmer Recht, Culmisches Recht,

ein mittelalterliches Stadt- und Landrecht. Es beruht v. a. auf der Culmer Handfeste, die am 28. 12. 1233 vom Hochmeister des Deutschen Ritterordens, Hermann von Salza, erlassen wurde und in der Hauptsache das Magdeburger Stadtrecht in Culm einführte. Das Culmer Recht galt ursprünglich nur für Culm und Thorn; sein Geltungsbereich dehnte

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