Arrest (Zivilprozess)

Arrest [mittellateinisch »Verhaftung«] der, -(e)s/-e,

Beschlagnahme von Sachen, Haft von Personen. Zivilprozess: Mittel zur Sicherung der künftigen Vollstreckung von Geldforderungen oder solcher Ansprüche, die in Geldforderungen übergehen können. Der Arrest ist gleich der einstweiligen Verfügung ein Institut, das einen Rechtszustand lediglich vorläufig regelt; mit ihm darf nicht die (endgültige) Befriedigung der Ansprüche des Antragstellers erreicht

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