Parteivernehmung

Parteivernehmung, Beweismittel des Zivilprozesses, bei dem eine Partei wie ein Zeuge vernommen wird (§§ 445–455 ZPO). Die Parteivernehmung ist nur zulässig, wenn ein Beweis noch nicht vollständig erbracht ist und andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen. Der Beweisgegner kann auf Antrag der beweisbelasteten Partei, diese selbst nur bei entsprechender

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