Streitverkündung

Streitverkündung, formelle Benachrichtigung eines Dritten vom Schweben eines Zivilprozesses mit der Aufforderung, der verkündenden Partei zur Unterstützung beizutreten (§§ 72–74 ZPO). Die Streitverkündung ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung zulässig, wenn eine Partei bei Verlust des Prozesses einen Ausgleichsanspruch gegen den Dritten erheben zu können glaubt oder einen solchen Anspruch

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