Parteiengesetz

Parteiengesetz, Gesetz vom 24. 7. 1967, in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. 1. 1994, zuletzt geändert am 22. 12. 2015, das in Ausführung von Artikel 21 GG den rechtlichen Status der politischen Parteien ausgestaltet. Es definiert unverzichtbare Merkmale einer Partei (u. a. Satzung, Programm, Beteiligung an Wahlen), regelt

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