Bundeswahlgesetz
Bundeswahlgesetz, in Deutschland das Bundesgesetz vom 7. 5. 1956 in der Fassung vom 23. 7. 1993 (mit der Bundeswahlordnung in der Fassung vom 19. 4. 2002), das in Ausführung von Artikel 38 GG die Wahl der Abgeordneten zum Deutschen Bundestag regelt, besonders das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und
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