Eisenbahnrecht
Eisenbahnrecht, die Gesamtheit der sich auf Eisenbahnen beziehenden Rechtsnormen. Teilweise sind diese Normen in speziellen Eisenbahngesetzen, teilweise in allgemeinen Normenkomplexen erfasst. Das Grundgesetz weist dem Bund in Artikel 73 Nummer 6 a die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zu für den Verkehr von Eisenbahnen des Bundes, den Bau, die Unterhaltung und das
Informationen zum Artikel
Quellenangabe