Opportunitätsprinzip (Recht)

Opportunitätsprinzip, Recht:

strafprozessuale Maxime, die die Erhebung einer Anklage in das Ermessen der Anklagebehörde stellt (meist im Zusammenwirken mit dem Gericht). Das Opportunitätsprinzip durchbricht das den Strafprozess beherrschende Legalitätsprinzip. Es ist ein notwendiges Korrektiv des Anklagezwanges, v. a. bei Bagatellsachen, einfacheren Staatsschutzdelikten u. a. (Einstellung). Im Verwaltungsrecht besagt das Opportunitätsprinzip, dass

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