Legalitätsprinzip
Legalitätsprinzip, im Strafverfahren der Grundsatz, dass die Strafverfolgungsbehörden (je nach Zuständigkeit Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt u. a.) bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen, also auch ohne Anzeige oder Antrag, einzuschreiten, d. h. zu ermitteln haben, »sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen« (§§ 152 StPO, 386 AO). Das Legalitätsprinzip ist die
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar