Notaufnahme

Not|aufnahme, in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Aufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 geregeltes Verwaltungsverfahren für Übersiedler aus der DDR; diese bedurften hiernach einer besonderen Aufenthaltserlaubnis. Das Aufnahmegesetz und somit auch die Notaufnahme wurden durch Gesetz vom 26. 6. 1990 mit Wirkung zum 1. 7. 1990 aufgehoben.

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