Fluchthelfer
Fluchthelfer, Personen, die insbesondere Menschen in der DDR und in anderen ehemaligen sozialistischen Ländern behilflich waren, diese illegal zu verlassen. In der DDR wurden Fluchthelfer wegen »staatsfeindlichen Menschenhandels« (§ 105 StGB) strafrechtlich belangt. Erlitten Fluchthelfer Gesundheitsschäden, erhielten sie in der Bundesrepublik Deutschland Entschädigung nach dem Häftlingshilfegesetz vom 6. 8.
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