Flüchtlingsvermögen
Flüchtlingsvermögen, in der DDR das Vermögen von Personen, die das Land ohne Erlaubnis verlassen hatten. Es wurde in der Regel auf der Grundlage der Anordnung vom 1. 12. 1953 und der Verordnung vom 11. 12. 1968 unter Treuhandverwaltung gestellt, abgewertet, überschuldet und weitgehend liquidiert oder, v. a. auf der
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