Vorrang des Gesetzes
Vorrang des Gesetzes, Grundsatz, dass unterhalb des förmlichen Gesetzes stehende Rechtsakte, wie Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsakte, mit dem Gesetz vereinbar sein müssen. Aus der in der Verfassung niedergelegten Rangordnung der Rechtsnormen (Normenhierarchie) folgt der ausnahmslos geltende Vorrang der ranghöheren Norm vor der niedrigeren oder der Einzelfallentscheidung (Artikel 20 Absatz 3
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