Nachhaltigkeitsrücklage
Nachhaltigkeitsrücklage, früher Schwankungsreserve,
Rückstellung zur Deckung von Defiziten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die sich aus Betriebsmitteln und Rücklagen zusammensetzt. Der Nachhaltigkeitsrücklage werden die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt, das Verwaltungsvermögen gehört nicht zur Nachhaltigkeitsrücklage (§ 216 f. SGB VI).
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