Rücklage (Sozialversicherung)
Rücklage, Reserve, Sozialversicherung:
von den jeweiligen Trägern zu unterhaltende Guthaben, die der Sicherstellung der Leistungsaufgaben dienen und Schwankungen bei den Einnahmen und Ausgaben ausgleichen sollen. In der Krankenversicherung dürfen die Krankenkassen je nach Satzungsbestimmungen zwischen 25 % und 100 % einer Monatsausgabe als Rücklage bilden (§ 261 SGB V), in der Pflegeversicherung beträgt
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