Monopolkommission
Monopolkommission, durch §§ 44 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgeschriebenes Sachverständigengremium aus fünf unabhängigen, auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf vier Jahre berufenen Mitgliedern mit besonderer wirtschafts- und sozialpolitischer sowie technologischer und wirtschaftsrechtlicher Kompetenz und Erfahrung. Die Monopolkommission muss alle zwei Jahre in einem Hauptgutachten Stand und Entwicklung
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