Mietpreisbindung
Mietpreisbindung, die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bestehende Möglichkeit, durch staatliche Entscheidung im Einzelfall höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten verbindlich festzulegen (§ 7 Ziffer 1, § 28 Wohnraumförderungsgesetz vom 13. 9. 2001, Abkürzung WoFG). Die Festlegung erfolgt ohne Berücksichtigung von Betriebskosten, d. h., diese können nach den generellen Bestimmungen
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