Mandat (Staatsrecht)

Mandat [lateinisch mandatum »Auftrag«, »Weisung«] das, -(e)s/-e, Staatsrecht:

im weiteren Sinn die Vollmacht zur Ausübung von Kompetenzen, die der Substanz nach dem Vollmachtgeber verbleiben, im Unterschied zur Delegation, bei der die Kompetenz übertragen wird. Im engeren Sinn ist Mandat der durch Volkswahl begründete politische Vertretungsauftrag sowie das hierauf gestützte öffentliche Amt des Abgeordneten (parlamentarisches Mandat). Beim freien Mandat

Quellenangabe

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