Kompetenzkompetenz (Staatsrecht)

Kompetenzkompetenz, Staatsrecht: Kompetenz zur Entscheidung über die Kompetenz; in einem Bundesstaat die Befugnis des Gesamtstaats, seine eigene Zuständigkeit zu bestimmen. Eine Kompetenzkompetenz des Bundes zur gestaltenden (d. h. nicht nur die Kompetenzvorschriften auslegenden) Festsetzung von Kompetenzen ohne Verfassungsänderung gibt es in Deutschland wie in anderen Bundesstaaten nicht, da die

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.