Initiative (Staatsrecht)
Initiative [französisch, zu lateinisch initiare »einführen«, »einweihen«] die, -/-n, Staatsrecht:
Initiativrecht, das Recht, beim Gesetzgebungsorgan einen Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen. In Deutschland haben das Initiativrecht die Bundesregierung, Abgeordnetengruppen (grundsätzlich Fraktionen oder 5 % der Abgeordneten) und der Bundesrat (Artikel 76 GG). Für Haushalts- und Vertragsgesetze steht das Initiativrecht ausschließlich der Bundesregierung zu. Das Grundgesetz kennt, anders als
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