Landfriedensbruch
Landfriedensbruch, Straftat, die gegen die öffentliche Sicherheit gerichtet ist; Landfriedensbruch begeht, wer sich 1) an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder 2) an Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen wird, als Täter oder Teilnehmer
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