Gebührenüberhebung

Gebührenüberhebung, Straftat, die begeht, wer als Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, der Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der Zahlende sie nicht oder nur in geringerem Umfang schuldet (Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem

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