Bischofssynode (katholisches Kirchenrecht)

Bischofssynode, katholisches Kirchenrecht:

das 1965 von Papst Paul VI. eingerichtete Organ der Gesamtkirchenleitung. Die Bischofssynode ist eine Versammlung von Vertretern der Bischofskonferenzen der einzelnen Länder und der Ordensgemeinschaften. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis, wodurch sie sich vom allgemeinen Konzil unterscheidet. Als Forum der gegenseitigen Information und Beratung unterstützt die Bischofssynode den Papst bei der Bewahrung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.