Körperschaft (Recht)

Körperschaft, veraltet Korporation, Recht:

rechtsfähige Vereinigung von Personen zu gemeinsamem Zweck. Neben privatrechtlichen Körperschaften (Verein, AG, GmbH, Genossenschaft) gibt es Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Verbände zur Erfüllung staatlicher Zwecke unter Staatsaufsicht. Sie dienen der Wahrnehmung einer dezentralisierten Verwaltung. Unterschieden wird zwischen Gebietskörperschaften (insbesondere Gemeinden), Personalkörperschaften

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