Kapitaleinkünfte
Kapital|einkünfte, Einkünfte aus Kapitalvermögen,
im Einkommensteuerrecht eine der Einkunftsarten der Einkommensteuer (§§ 2, 20 EStG); soweit Kapitaleinkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung darstellen, sind sie diesen Einkünften zuzurechnen. Zu den Kapitaleinkünften gehören v. a. Zinsen aller Art, Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Anteilen
Informationen zum Artikel
Quellenangabe