Quellenabzugsverfahren (Steuerrecht)

Quellenabzugsverfahren, Steuerrecht:

eine Erhebungsform der Einkommensteuer für bestimmte Einkünfte: Die Steuer wird gleich bei der Auszahlung der steuerpflichtigen Einkünfte an den Empfänger von der auszahlenden Stelle einbehalten und unmittelbar an das Finanzamt abgeführt (»Steuerabzug an der Quelle«). Das Quellenabzugsverfahren gibt es in Deutschland 1) für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohnsteuer),

Quellenangabe

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