Altersfreigabe gemäß Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt außerdem den Umgang mit Kinofilmen und den Inhalten von Trägermedien – also z. B. von Büchern, Magazinen sowie Filmen, Spielen und Programmen auf CD, DVD oder Bildschirmgeräten. Sie alle müssen mit einer Kennzeichnung zur Altersfreigabe versehen werden, wie »freigegeben ab 12 Jahren« oder »freigegeben ab
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Mitwirkende
Claudia Weingartner
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