Politik und Recht
Nach der Verfassung vom 8.1.1952 (mit zahlreichen Änderungen) ist Jordanien eine konstitutionelle Monarchie, erblich in der Herrscherfamilie der Haschimiten. Der Islam ist Staatsreligion. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der König, der weitreichende legislative und exekutive Befugnisse besitzt. Er bestätigt und verkündet die Gesetze und ernennt u. a. die Richter.
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