Innengesellschaft
Innengesellschaft, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, bei der die Gesellschafter im Außenverhältnis (also gegenüber Dritten) nicht gemeinschaftlich hervortreten, sondern die Wirkungen der Gesellschaft auf das Verhältnis zueinander beschränken. Ein Sonderfall einer Innengesellschaft ist die im HGB geregelte stille Gesellschaft. Bei Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen wird häufig eine
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