offene Handelsgesellschaft

offene Handelsgesellschaft, Abkürzung OHG, oHG,

handelsrechtliche Personengesellschaft, die unter gemeinschaftlicher Firma ein Handelsgewerbe betreibt (§§ 105 ff. HGB; ergänzend finden die Vorschriften des BGB über die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB, Anwendung). Die OHG ist eine teilrechtsfähige Gesamthandsgemeinschaft (aber nicht juristische Person); sie kann unter ihrer Firma Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, vor

Quellenangabe

Brockhaus Schullexikon Online, offene Handelsgesellschaft. https://brockhaus.de/ecs/julex/article/offene-handelsgesellschaft (aufgerufen am 2025-04-09), NE GmbH Brockhaus

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