Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit, früher Invalidität,
in der gesetzlichen Rentenversicherung eine der Voraussetzungen für die Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente. Das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. 12. 2000 ersetzte die Berufsunfähigkeits- und die Erwerbsunfähigkeitsrente (bei Rentenbeginn ab 2001) durch eine zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung. Erwerbsunfähigkeit lag nach dem früheren Recht vor, wenn ein
Informationen zum Artikel
Quellenangabe