betriebliche Altersversorgung
betriebliche Altersversorgung, dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber erteilte Zusage einer Leistung zur Absicherung mindestens eines biologischen Risikos (Alter, Invalidität, Tod). Der Zweck der Leistung muss immer die Versorgung beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sein. Altersversorgungsleistungen werden deshalb grundsätzlich nur dann als betriebliche Altersversorgung anerkannt, wenn sie
Informationen zum Artikel
Quellenangabe