Haushaltsgeld
Haushaltsgeld, Wirtschaftsgeld,
die dem haushaltsführenden Ehegatten im Rahmen der Unterhaltspflicht (§§ 1360 f. BGB) zur Bestreitung angemessener Haushaltskosten überlassenen Mittel. Haushaltsgeld dient in der Regel dem Zweck, die Besorgung der Geschäfte des täglichen Lebens zu ermöglichen; außergewöhnliche Anschaffungen (z. B. neuer Kühlschrank) sind nicht vom Haushaltsgeld zu bestreiten. Es ist im Voraus
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