Handelsgesetzbuch

Handelsgesetzbuch, Abkürzung HGB,

das Gesetzbuch vom 10. 5. 1897, in Kraft seit dem 1. 1. 1900, das das Handelsrecht regelt. Vorgänger war das »Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch«, das 1862–64 in den einzelnen deutschen Bundesstaaten eingeführt worden war. Das HGB ist in fünf Bücher aufgeteilt (Handelsstand, Handelsgesellschaften und stille Gesellschaften, Handelsbücher, Handelsgeschäfte, Seehandel). Zum HGB

Quellenangabe

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