Kulturgutschutzgesetz
Kulturgutschutzgesetz, Abkürzung KGSG,
Bundesgesetz in der Fassung vom 31. 7. 2016, Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts, am 6. 8. 2016 in Kraft getreten. Das KGSG führt die bis dahin geltenden drei gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kulturgütern zusammen und ergänzt sie um die Vorgaben des EU-Rechts sowie die internationalen Standards der UNESCO. Das
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