Handelsgeschäft

Handelsgeschäft, jedes Geschäft, das zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns gehört (§ 343 HGB), im Unterschied zu den Geschäften seines privaten Lebens. Ist die Zugehörigkeit eines Geschäftes zu der einen oder anderen Sphäre zweifelhaft, wird angenommen, dass ein Handelsgeschäft vorliegt (§ 344 HGB). Die Geschäfte der Handelsgesellschaften sind immer

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.