Gewerbelegitimationskarte

Gewerbelegitimationskarte, Ausweispapier (§ 55 b Gewerbeordnung), das zur Gewerbeausübung im Ausland berechtigt. Die Gewerbelegitimationskarte wird nach dem in zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehenen Muster ausgestellt. Für die Erteilung und Versagung der Gewerbelegitimationskarte gelten die Bestimmungen für die Reisegewerbekarte entsprechend, soweit nicht in zwischenstaatlichen Verträgen oder durch Rechtsetzung überstaatlicher Gemeinschaften (insbesondere der

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