Ausländer
Ausländer sind alle Personen, die eine andere als die Staatsangehörigkeit ihres Aufenthaltsorts besitzen oder staatenlos sind.
Ihre Stellung ist in der Bundesrepublik Deutschland vor allem durch das Grundgesetz, das Aufenthaltsgesetz von 2005 (löste das Ausländergesetz ab) und das Asylverfahrensgesetz geregelt. Jeder Ausländer benötigt zum längeren Aufenthalt in Deutschland eine behördliche Aufenthaltserlaubnis, die meist befristet erteilt wird. Nach fünf Jahren kann eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung erworben werden, die
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